« Laugen, Säuren und andere gefährliche Chemikalien richtig aufbewahren »
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist stets eine sensible Angelegenheit. Kein Wunder: Gefahrstoffe werden nicht umsonst als potenziell gefährlich eingestuft, können sie sich doch für Mensch und Umwelt schnell zu einem großen Problem entwickeln. Häufig braucht es für die Lagerung ein spezielles Gefahrstofflager. Wann genau und welche konkreten Anforderungen es erfüllen muss, können Sie hier nachlesen.
Was versteht man unter Gefahrstoffen?
Es gibt Stoffe, die müssen mit größter Vorsicht behandelt und gelagert werden – bestimmte Säuren und Laugen zum Beispiel. Wird ein Gefahrstoff unbeabsichtigt freigesetzt, kann diese Substanz erheblichen Schaden anrichten. Bei Menschen etwa kann es zu Verletzungen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Schlussendlich ist davon auch die Umwelt betroffen. Manchmal reichen schon wenige Tropfen einer Säure aus, um etwa ein Ökosystem auf Jahre hinaus zu zerstören. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber genau Vorgaben macht, wie mit derartigen Stoffen umzugehen ist und wie sie gelagert werden müssen. Ab einer bestimmten Menge braucht es sogar zwingend ein sogenanntes Gefahrstofflager. Darüber hinaus müssen beim Lagern weitere Regeln eingehalten und diverse Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Stets geht es dabei darum, höchstmögliche Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Deshalb ist auch jeder, egal, ob nun Privatperson oder Unternehmen, dazu verpflichtet, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eine geltende Verordnung und ergänzende Vorschriften müssen peinlichst genau eingehalten werden. Im Schadensfall droht bei einem Verstoß nämlich unter Umständen Strafverfolgung. Und Versicherungen verweigern häufig die Zahlungen in Sachen Schadensersatz. Gründe genug, etwas Zeit zu investieren und sich über die Anforderungen an ein Gefahrstofflager zu informieren.
Was genau ist eigentlich ein Gefahrstofflager?
Die Antwort auf diese Frage ist relativ einfach: Ein Gefahrstofflager ist natürlich ein Lager in dem Gefahrstoffe lagern. Die Grundlage für die Lagerung von Gefahrstoffen bildet in Deutschland das Gesetz über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG), das Gefahrstoffrecht (GefStoffV) sowie diverse technische Regelwerke. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Verordnungen einzelner Bundesländer, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die GefStoffV schreibt allerdings grundsätzlich vor, dass alles Stoffe, von denen zumindest potenziell eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt ausgehen kann, in einem separierten Raum sicher gelagert werden müssen. Dieser Raum darf ausschließlich als Gefahrstofflager genutzt werden und muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Ausgenommen von diesen Vorschriften sind lediglich gefährliche Güter in sogenannten Kleinmengen. Was eine Kleinmenge ist, hat der Gesetzgeber genau definiert. So dürfen etwa extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten nur bis zu einer maximalen Menge von 20 kg außerhalb eines Gefahrstofflagers untergebracht werden. Ab einer Menge von 20 kg ist die Aufbewahrung in einem Gefahrstofflager zwingend vorgeschrieben. Die Mengen unterscheiden sich selbstverständlich von Gefahrstoff zu Gefahrstoff. Genaue Angaben dazu sind der GefStoffV zu entnehmen. Übrigens: Die Kleinmengenregelung besagt nicht, dass man den Stoff dann vollkommen beliebig lagern könnte. Er muss vielmehr auch außerhalb eines speziellen Lagers stets so aufbewahrt werden, dass von ihm keine direkte Gefahr ausgehen kann.
Welche baulichen Anforderungen muss ein Gefahrstofflager erfüllen?
Die Sicherheitsstandards für ein derartiges Lager sind relativ hoch und durchaus umfangreich. So müssen die Räumlichkeiten etwa gut belüftet sein. Darüber hinaus ist für eine optimale Beleuchtung zu sorgen, die gewährleistet, dass sich etwa Etiketten an Transport- und Lagerbehältern jederzeit gut ablesen lassen. Gleichzeitig darf die Beleuchtung aber nicht dazu führen, dass es zu einer Erwärmung der gelagerten Güter kommt. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein geeigneter Fluchtweg, der es ermöglicht, den Lagerraum bei Gefahr schnell verlassen zu können. Der Weg muss gut sichtbar ausgeschildert sein. Für Menschen, die in der Lagerstätte zu tun haben, sind dort außerdem Waschgelegenheiten und gegebenenfalls sogar eine Körperdusche vorzuhalten. Um mögliche Kontaminationen zu vermeiden, darf der Raum von ihnen nur in Arbeits- und nicht in Straßenkleidung betreten werden. Ganz wichtig auch: Alle Mitarbeiter müssen über den richtigen, fachgerechten Umgang mit den gefährlichen Gütern geschult worden sein. Alle Gefahrgüter müssen gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) eindeutig gekennzeichnet sein. Und schlussendlich gilt: Alle Gefahrgüter dürfen nur in dafür geeigneten und zugelassenen Behältnissen bzw. Gebinden gelagert werden.
Welche Behälter eignen sich für die Lagerung von Gefahrstoffen?
Säuren, Laugen und andere gefährliche Chemikalien sind üblicherweise flüssig. Für ihre Lagerung braucht es deshalb tankähnliche Gebilde. Bei größeren Mengen an Gefahrstoffen kommen deshalb meist Industrietanks zum Einsatz. Industrietanks und alle anderen Behälterformen müssen für den jeweils in ihnen gelagerten Stoff zugelassen sein. Dies gehört zu den zwingenden Anforderungen, denn nur dann dürfen sie auch tatsächlich verwendet werden. Bei kleineren Mengen oder in kleineren Betrieben greift man häufig auf Intermediate Bulk Container (IBC) zurück. Diese bringen sogar noch einen ganz entscheidenden Vorteil mit sich: Ein IBC eignet sich nämlich auch für den Transport. Dadurch entfällt das gefährliche Umfüllen, wobei häufig Chemikalien unfreiwillig freigesetzt werden. Jeder Container befindet sich auf einer sogenannten Europalette, mit der er problemlos per Gabelstapler oder Hubwagen transportiert werden kann. Passende Container gibt es mittlerweile für nahezu jeden Stoff. Ein IBC muss allerdings in gewissen Abständen auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin kontrolliert und darf nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg eingesetzt werden. Container im Gefahrstofflager erleichtern übrigens auch sonst das Arbeiten. Die in ihnen enthaltene Flüssigkeit kann nämlich über den integrierten Auslaufhahn sicher und nahezu kinderleicht entnommen werden. Es verwundert daher nicht, dass sich der IBC in den letzten Jahren zum Lagerbehältnis der Wahl entwickelt hat, wenn es um gefährliche Stoffe geht. Er erfüllt alle Anforderungen und ist dabei günstig und mobil.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
Wer Gefahrstoffe lagert und ein Gefahrstofflager betreibt, muss stets auf höchste Sorgfalt und Sauberkeit achten. Die Verhältnisse im Lager müssen stets ordentlichen und übersichtlichen Anforderungen gerecht werden. Alle Mitarbeiter, die das Lager betreten oder dort arbeiten, sind über die möglichen Gefahren aufzuklären. Darüber hinaus ist zu beachten: Ein Gefahrstofflager ist ausschließlich für gefährliche Stoffe bestimmt. Insbesondere dürfen dort keine Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Genuss- bzw. Nahrungsmittel oder auch Futter gelagert werden. Die Gefahr einer Kontamination wäre einfach viel zu groß.