Mann in Sicherheitsanzug begutachtet Gefahrstoffe
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Unterweisung der Gefahrstoffverordnung

Kaum ein Themenbereich ist heute so eng überwacht und kontrolliert, wie die Arbeitsplätze, an denen wir uns tagtäglich aufhalten. Zu Recht! Denn die Zahl gefährlicher Stoffe, mit denen wir im Alltag geradezu selbstverständlich umgehen, nimmt stetig zu. Ab einer gewissen Schwelle der von diesen Stoffen ausgehenden Gefährdung handelt es sich schließlich um Gefahrstoffe. Alles, was im Zusammenhang mit diesen Gefahrstoffen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus sicherheitstechnischer Sicht relevant sein könnte, hat der Gesetzgeber in der so genannten Gefahrstoffverordnung zusammengefasst. Hier finden sich Informationen, wie Gefahrstoffe zu lagern und allgemein zu behandeln sind. Außerdem wird die Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung als wesentliches Werkzeug des Arbeitsschutzes eingeführt.

Was ist die Gefahrstoffverordnung?

Die Gefahrstoffverordnung, abgekürzt auch GefStoffV, ist eine bundeseinheitliche Verordnung, also letztlich eine Art Gesetzestext. Wie viele andere Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers auch, wird der Umgang mit Gefahrstoffen allerdings nicht als echtes Gesetz, sondern als Verordnung geregelt. Die Ursache hierfür findet sich im Gesetzgebungsverfahren. Während ein echtes Gesetz seinen Weg durch Bundestag und Bundesrat nehmen muss, kann eine Verordnung sehr leicht durch das zuständige Ministerium verändert und an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Da sich nahezu jeder Gefahrstoff ständig weiterentwickelt und an die technischen Voraussetzungen und Erfordernisse anpasst, kann das Regelwerk so mit der rasanten Entwicklung Schritt halten.

Allgemein gesprochen, regelt die Gefahrstoffverordnung den Schutz vor Gefahrstoffen. Inbegriffen sind hier sowohl der Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt im Allgemeinen.

Die Gefahrstoffverordnung soll Mensch, Tier und Umwelt vor Gefahrstoffen schützen
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Gefahrstoffe – Was und warum?

Die Gefahrstoffverordnung regelt sehr genau, was Gefahrstoffe sind. Ein Stoff wird dann zum Gefahrstoff, wenn von ihm eine Gefahr ausgeht. So weit so gut. Da diese Definition selbstverständlich sehr schwammig und wenig aussagekräftig ist, wird genau definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit von einem Stoff eine Gefahr ausgeht. Dazu kann beispielsweise die Oxidationsfähigkeit zählen oder die Freisetzung von Aerosolen. Weiterhin zählen Stoffe zu den Gefahrstoffen, wenn von ihnen eine Explosionsgefahr ausgeht, siehe beispielsweise Benzin. Zuletzt werden Stoffe einbezogen, von denen aufgrund unterschiedlicher Charakteristika allgemein eine Gefahr für Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgeht. Um darüber hinaus aber auch Stoffe einzubeziehen, die möglicherweise bei den oben genannten Kriterien in Graubereiche fallen, zählen außerdem alle Stoffe zu den Gefahrstoffen, für die durch den Gesetzgeber ein Grenzwert für das Vorhandensein am Arbeitsplatz definiert wurde.

Natürlich sind hiervon nicht nur einzelne Stoffe erfasst, sondern auch immer Stoffgemische oder Reaktionserzeugnisse, auf die letztlich dieselben Kriterien zutreffen.

Lagerung bzw. Transport einiger Gefahrstofffässer mit Hubwagen
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Warum eine Unterweisung zur Gefahrstoffverordnung?

Nachvollziehbarerweise reicht es natürlich nicht aus, Stoffe den Gefahrstoffen zuzuordnen, wenn niemand davon weiß und entsprechende Schutzmaßnahmen beachten kann. Daher sieht die Verordnung eine Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung vor. Bei dieser Unterweisung muss allen betroffenen Personen erläutert werden, mit welchen kritischen Stoffen Sie am Arbeitsplatz zu rechnen haben und wie der sichere Umgang damit zu erfolgen hat. Außerdem müssen die Personen darüber informiert sein, welche Schutzmaßnahmen gegen die Stoffe wirksam sind und möglicherweise verbindlich zu befolgen sind. Zuletzt dient die Unterweisung dazu, betroffenen Personen im Schadensfall das Wissen bereitzustellen, wie mit dem Schaden umzugehen ist und wie Gefahren für sich selbst, für andere Personen und auch die Umwelt im Allgemeinen abgewendet werden können.

Inhalte der Unterweisung

Wie eine Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung zu erfolgen hat, wird sehr deutlich im §14 der Verordnung geklärt. Jedem Mitarbeiter, der mit Gefahrstoffen umgeht, muss eine schriftliche Anweisung vorliegen, wie mit diesen Stoffen umzugehen ist und welche Vorsichts- und Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Darüber hinaus muss jeder Mitarbeiter aber auch mündlich unterwiesen werden, so dass sichergestellt ist, dass die schriftlich vorgelegten Informationen verstanden wurden. Dieses doppelte System schafft Sicherheit und ermöglicht betroffenen Personen, die Einhaltung aller Vorschriften selbst zu überprüfen. Art und Dauer der Unterweisung kann in Abhängigkeit vom jeweiligen Stoff unterschiedlich ausfallen. Meist muss sie allerdings turnusmäßig, beispielsweise jährlich, wiederholt werden. Letztlich zielen die Inhalte der Gefahrstoffunterweisung darauf ab, jeden Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, sich ohne weitere Anleitung sicher an seinem Arbeitsplatz zu bewegen und zu agieren.

Unterweisung der Gefahrstoffverordnung
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Der richtige Umgang mit einem Gefahrstoff

Nun könnte man meinen, nach einer Unterweisung mit den von der Gefahrstoffverordnung vorgegebenen Inhalten sei alles geklärt und es könnten keine Unfälle mehr passieren. Das mag in vielen Fällen tatsächlich so sein, allerdings lohnt auch ein Blick auf das Thema der gefährlichen Stoffe abseits der gesetzlich festgeschriebenen Vorschriften. Wie man mit einem Stoff umgehen muss, hängt maßgeblich von seiner Beschaffenheit und seinen Eigenschaften ab. Letztlich gelingt der sichere Umgang mit einem Stoff immer dann, wenn er möglichst nie einen kritischen Zustand erreicht. Liegen beispielsweise Säuren in Pelletform als Feststoff vor, erscheinen sie unkritisch. Erst in Reaktion mit Wasser entwickeln sie gefährliche Eigenschaften. Ähnliches gilt aber etwa auch für Flüssigkeiten, deren Aerosole gesundheitsgefährdend sind. Solange die Flüssigkeit im abgeschlossenen Behälter, beispielsweise einem IBC Container, verschlossen ist, ist die Entstehung von gefährlichen Aerosolen nicht möglich.

300l IBC Container UN-Zulassung auf PE-Palette NEU

Gefahrstoffe lagern

Vergleichsweise einfach im alltäglichen Umgang gestaltet sich die Gefahrstofflagerung. Da dies in aller Regel in einem stabilen, also unkritischen Zustand erfolgt, kommt es letztlich nur auf die Lagerform, also Umgebungsbedingungen und Lagerbehälter, an, um diesen stabilen Zustand aufrechtzuerhalten. Das Hauptaugenmerkt gilt daher auch nicht der eigentlichen Lagerung, sondern der Begegnung von Sonderfällen. Um Gefahrstoffe zu lagern, müssen diese logischerweise auch umgeschlagen und in die Lagerbehälter eingefügt bzw. entnommen werden. Diese kritischen Vorgänge werden daher besonders betrachtet und mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen versehen. Außerdem sollen eventuelle Schwierigkeiten während der Lagerung von vorn herein ausgeschlossen werden. So eignet sich beispielsweise nicht jeder Wassertank automatisch für andere Flüssigkeiten. Die Wahl geeigneter Lagergebinde gehört daher zu den ersten und wichtigsten Maßnahmen einer sicheren Gefahrstofflagerung.

Lagerung von Gefahrstoffen in Fässern und IBC Containern
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Möglichkeiten und Probleme der Gefahrstofflagerung

Gute Erfahrungen werden immer wieder mit aufeinander abgestimmten Systemen zur Gefahrstofflagerung gemacht. Diese Systeme sind auf die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung abgestimmt und bieten ein in sich geschlossenes, sicheres System. Schwierig wird es meist dann, wenn dieses System der Lagerung mit anderen Systeme, beispielsweise für den Transport oder die weitere Verarbeitung in Verbindung tritt. Einen besonderen Stellenwert erhalten daher genormte Bauteile, die auch systemübergreifend sicher und dauerhaft funktionieren.

Der Gefahrstofftransport

Kritischer als die Lagerung ist der Gefahrstofftransport. Denn hier muss einerseits der sichere Zustand des Gefahrstoffs aufrechterhalten werden, andererseits ist der Transport an sich mit einer höheren Gefahr der äußeren Einflussnahme Dritter verbunden. Die Gefahr von Unfällen mit äußerer Beeinträchtigung des Lagerbehälters ist ungleich höher, als bei der reinen Lagerhaltung. Daher kommt es auf sichere Gebinde an, die alle Anforderungen des Transports bewerkstelligen können. Ein gutes Beispiel hierfür sind IBC Behälter.

Lagerung und Transport für Gefahrstoffe im IBC Container sicher abwickeln

IBC Container, so genannte Intermediate Bulk Container, sind genormte Gebinde für Transport und Lagerung flüssiger oder rieselfähiger Stoffe. Ihre Konstruktion macht sie mitunter auch für den Gefahrstofftransport geeignet. Durch die gute Handhabung der standardisierten, stapelfähigen Behälter kann die Gefahrstofflagerung erfolgen, ohne einen Gebindewechsel zu erfordern. Zwar bietet IBC Container Zubehör viele Möglichkeiten für einen sicheren Umschlag aus dem IBC Tank in andere Gebinde, aber auch Maschinen und Verarbeitungsanlagen. Je geringer die Anzahl der Umschläge aber ausfällt, umso kleiner wird die Anzahl möglicher Fehler und somit auch Gefahren.

IBC Auffangwanne (PE) Gefahrstofflagerung