Die Lagerung von Gefahrstoffen ist für viele Unternehmen und Betriebe eine große Herausforderung. Das gilt vor allem dann, wenn diese Stoffe bewegt oder transportiert werden müssen. Aus Sicherheitsgründen baut der Gesetzgeber dafür ganz zu Recht relativ hohe Hürden auf. Warum sich IBC Container dafür besonders eignen und was es bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern grundsätzlich zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Worin besteht die Gefahr
Gefahrstoffe heißen so, weil sie im weitesten Sinne gefährlich sind. Sie können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen führen oder große Schäden in der Umwelt verursachen. Oft sind diese Stoffe in der Industrie und im Gewerbe unerlässlich. Ohne sie wäre so mancher Produktionsprozess schlicht nicht möglich. Folglich muss mit Gefahrstoffen hantiert bzw. umgegangen werden. Klar, dass damit dann auch jede Menge Risiken verbunden sind. Diese Risiken erhöhen sich sogar noch beim Transport von Gefahrstoffen. Weltweit gibt es deshalb strenge allgemeine Regeln für den Gefahrgut-Transport, die die Vereinten Nationen (UN) standardisiert haben – und die natürlich zwingend einzuhalten sind. Darüber hinaus existieren auch auf nationaler Ebene Vorschriften und Verordnungen. Dazu gehören etwa die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS), die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgestellt worden sind und bei Bedarf aktualisiert werden. Im Alltag vieler Unternehmen spielt dabei die TRGS 510 eine große Rolle.
Sie enthält nämlich detaillierte Vorschriften und Anweisungen für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Wer auch immer mit Gefahrgut hantiert, sollte sie kennen.
Wann genau greift die TRGS 510?
Immer dann, wenn es um die Lagerung von gefährlichen Stoffen in ortsbeweglichen Behältern geht, kommt zwangsläufig die TRGS 510 ins Spiel. Ortsbewegliche Behälter sind Behältnisse, die nicht fest montiert bzw. verbaut sind, sondern sich transportieren lassen. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Intermediate Bulk Container (IBC). Er kann innerhalb eines Betriebsgeländes oder eines Lagers problemlos mit einem Hubwagen oder einem Gabelstapler bewegt werden. Darüber hinaus eignet er sich auch für den Gefahrgut-Transport per Lkw, per Bahn oder per Schiff. Kurzum: Ein IBC Container ist so etwas wie das ideale Transportbehältnis für gefährliche Stoffe – vorausgesetzt, der jeweilige Container ist dafür auch vom Hersteller zugelassen. Neben dem IBC gibt es aber natürlich auch noch andere ortsbewegliche Behälter. Das größte Segment dabei sind sicherlich Fässer aller Art.
Wie bereits angedeutet steht bei der TRGS 510 nicht der Transport im Vordergrund, sondern die Lagerung. Dabei wird der Begriff relativ weit gefasst. So geht es etwa auch um das Ein- und Umlagern oder auch um das Transportieren innerhalb eines Lagers. Darüber hinaus gibt es auch noch genaue Regeln, was zu tun ist, wenn trotz aller Schutzmaßnahmen ein gefährlicher Stoff ausgetreten ist. Wichtig auch: Die TRGS 510 kommt nicht bei der Verarbeitung gefährlicher Stoffe bei der konkreten Verarbeitung in einem Betrieb zum Tragen. Dann gelten vor allem die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften.
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: Auf was es ankommt
Die Lagerung von Gefahrstoffen in IBCs und anderen transportablen Behältnissen hat einigen Grundsätzen zu folgen, deren Einhaltung von den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht auch kontrolliert werden. So müssen sie beispielsweise übersichtlich und geordnet im Lager aufbewahrt werden. Der Lagerraum selbst und die Behälter müssen sich außerdem stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Das Unternehmen hat zudem alle Mitarbeiter, die in irgendeiner Form mit der Lagerung der gefährlichen Stoffe zu tun haben, in geeigneter Form über den richtigen Umgang mit ihnen und über das Verhalten im Lager zu unterweisen. Wichtig dabei: Das Rauchen im Lager ist ebenso verboten wie Essen oder Trinken. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört darüber hinaus, dass die Mitarbeiter auch über den richtigen Transport von Gefahrstoffen aufgeklärt sowie über das richtige Verhalten beim Austritt eines Stoffes unterrichtet werden.
Neben dieses eher allgemeinen Maßnahmen und Vorkehrungen gelten noch eine Reihe anderer Regeln, die sich insbesondere auf die Lagerbehältnisse beziehen. Dass sich diese für die Aufnahme des jeweiligen Stoffes auch tatsächlich eignen müssen, dürfte klar sein. Dabei sollte man stets bedenken, dass nicht jedes Material, aus dem so ein Behälter gefertigt worden ist, jeder gefährlich Flüssigkeit auch widerstehen kann.
Zu nennen wären hier beispielsweise Säuren, die sich unter Umständen auch durch Metalle fressen können. Des Weiteren gilt für ortsbewegliche Behälter, dass die Standsicherheit stets gewährleistet sein muss. Hier zielt die TRGS 510 insbesondere auf das Stapeln von Behältern ab. Auch hier sind IBC Container übrigens eine geradezu ideale Lösung. Sie werden nämlich von Hause aus so konstruiert, dass sich bis zu vier gefüllte Container sicher und ohne Risiko übereinander stapeln lassen. Da dabei das Gewicht nicht auf der Tankblase ruht, über die jeder IBC verfügt, sondern auf der die Blase umschließenden Gitterbox, ist eine extrem hohe Standfestigkeit garantiert. Das Stapeln selbst erfolgt dabei mit einem Gabelstapler.
Die besonderen Vorteile von IBCs
Die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird immer dann kritisch, wenn der Behälter aus welchen Gründen auch immer bewegt werden muss. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn neue Stoffe nageliefert werden oder eine Umstellung im Lager erfolgt. Und natürlich gilt das auch für den Transport es Behälters zu einer Produktionsanlage. Der Intermediate Bulk Container punktet in all diesen Fällen mit seinen Vorzügen. Zum einen lässt er sich sehr leicht mit einem Hubwagen oder einem Gabelstapler transportieren. Dank fest integrierter Auslaufarmatur, können auch jederzeit bestimmte Mengen sicher entnommen werden. Nicht zuletzt eignet sich der IBC auch perfekt, wenn es darum geht, Gefahrgut über auf öffentlichen Wegen zu transportieren. In der Regel sind die Container nämlich für Gefahrgut-Transporte zugelassen. Konkret bedeutet das, man kann sie als ortsbewegliche Behälter sowohl dazu nutzen, in ihnen gefährliche Flüssigkeiten zu lagern, als auch um diese von A nach B zu bringen. Das Gefahrgut muss als nicht extra von einem Transportbehältnis in einen Lagerbehälter umgefüllt werden. Dadurch lässt sich nicht nur jede Menge Zeit sparen, sondern können auch zusätzliche Risikofaktoren ausgeschlossen werden. Kurzum: Der IBC Container ist eigentlich der ortsbewegliche Behälter der Wahl.
Die Lagerung von Gefahrstoffen: Allgemeine Hinweise
Egal, in welchem Behältnis ein gefährlicher Stoff gelagert wird – ein gewisses Restrisiko bleibt immer. Zwar gibt der Gesetzgeber genaue Regeln vor, deren sorgfältige Beachtung auch tatsächlich Sinn macht, jedoch bedeutet das nicht, dass man so etwas wie eine hundertprozentige Sicherheit erreichen kann. Im Grunde wird das Risiko also nur auf ein Minimum reduziert. Unabhängig von allen Vorschriften, ist ein geradezu übervorsichtiger Umgang mit diesen Stoffen also Pflicht. Mitarbeiter, die mit ihnen zu tun haben, sollten deshalb auch regelmäßig dafür sensibilisiert. Das gilt natürlich insbesondere für den Transport von Gefahrstoffen. Und auch die Behälter selbst müssen unbedingt in kurzen Abständen auf ihre Dichtheit oder andere Beschädigungen überprüft werden. Hier gilt: Lieber einmal zu viel kontrollieren, als zu wenig. Und auf gar keinen Fall sollten die möglichen Gefahren unterschätzt werden. Die Folgen für Menschen und die Umwelt könnten bei einem Unglück nämlich dramatisch und sehr teuer sein.