Prüfungen an Großpackmitteln
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Prüfungen an Großpackmitteln

« Was steckt da eigentlich dahinter? »

Dient der IBC Container dazu, gefährliche Stoffe zu transportieren oder zu lagern, gelten strenge Regelungen. Völlig zu Recht, denn die Gefahr für Mensch und Umwelt von solchen Stoffen ausgeht, ist oft erheblich. Aus diesem Grund sind auch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen zwingend vorgeschrieben. Was dabei genau geprüft wird, wann die jeweilige Prüfung stattfinden muss und welch große Bedeutung das Verfahren hat, können Sie hier lesen.

Der Großpackmittel-TÜV

Viele Menschen kennen einen Intermediate Bulk Container (IBC) aus dem heimischen Garten, wo er als Wassertank wertvolle Dienste leistet. Dafür wurde er ursprünglich jedoch nicht entwickelt. IBCs sind als sogenannte Großpackmittel für Flüssigkeiten und rieselfähige Stoffe konzipiert, gehören also in den Bereich der Industrieverpackungen. Dass sie sich auch als Wassertank hervorragend für die Gartenbewässerung eignen, war ursprünglich nicht vorgesehen und ist ein schöner Nebeneffekt. Großpackmittel werden in der Industrie und im Gewerbe in vielerlei Hinsicht genutzt.

IBC Container und Faässer - Prüfungen an Großpackmitteln
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Unter anderem lagert und transportiert man darin auch gefährliche Stoffe wie etwa Säuren oder Laugen. Da von diesen Stoffen eine relativ große Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht, gelten auch ganz besondere Anforderungen für die Sicherheit der Lager- und Transportbehältnisse. Diese Gefahren sind der Grund für die Pflicht, die Großpackmittel „wiederkehrenden Prüfungen“ zu unterziehen. Man kann das mit der Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen durch den TÜV vergleichen. Alle zwei Jahre wird bei ihnen überprüft, ob sie noch verkehrstüchtig sind. Nur dann dürfen sie auch in Zukunft am Straßenverkehr teilnehmen. Ganz ähnlich verhält es sich bei Großverpackungen wie beispielsweise IBCs.

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ADR-Abkommen, Gefahrgutverordnung und noch mehr Vorschriften

Die rechtlichen Grundlagen, was die Lagerung, den Umgang und den Transport von Gefahrgütern angeht, sind recht umfangreich. Die Basis bildet dabei ein Abkommen der Vereinten Nationen (UN) zum internationalen Transport von gefährlichen Gütern. Darauf aufbauend entstand auf europäischer Ebene das sogenannte ADR-Abkommen, das den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße regelt. Die wichtigste gesetzliche Grundlage in Deutschland ist jedoch zweifellos die Gefahrgutverordnung, die wiederum durch eine ganze Reihe weiterer Verordnungen ergänzt wird. Sie alle machen detaillierte Vorgaben, wie mit Gefahrstoffen umzugehen ist.

Weithalsfass Maischefass mit Spannring

Insbesondere regeln sie, wie die Stoffe gelagert werden müssen, und wie sie zu transportieren sind. Dabei steht der Lager- oder Transportbehälter im Mittelpunkt. Für Tanks, Fässer oder Kanister gelten vor allem zwei Dinge. Erstens muss er für die Aufnahme des jeweiligen Stoffes geeignet sein. Darüber hinaus muss das Behältnis über seine ganze Lebensdauer hinweg dichthalten. Der Inhalt darf also unter keinen Umständen ungewollt frei gesetzt werden.

Kanister mit Schraubverschluss

Wiederkehrende Prüfung: Was genau geprüft wird

Die Dichtheit ist denn auch der Punkt, der im Zentrum der Prüfung steht. Anfällig für Lecks sind besonders zwei Stellen. Zum einen ist die in jedem IBC verbaute Auslaufarmatur zu nennen. Sie darf auf keinen Fall tropfen. Auch an der Überwurfmutter, mit der die Armatur auf den Auslaufstutzen geschraubt wird, darf keine Flüssigkeit ausdringen. Die Auslaufarmatur wird deswegen bei der Prüfung besonders gründlich getestet.

Der zweite Bereich, der unbedingt kontrolliert werden muss, ist die Tankblase selbst. Löcher, Risse oder Dellen können nämlich dazu führen, dass ihr Inhalt frei gesetzt wird. Meist handelt es sich dabei um Beschädigungen, die bei einem derart strapazierten Großpackmittel im alltäglichen Betrieb relativ schnell vorkommen können. Abschließend werden dann auch noch die Gitterbox und die Europalette unter die Lupe genommen. Beschädigungen können hier über kurz oder lang dazu führen, dass die Funktionalität des IBCs beeinträchtigt wird. Und das wiederum bedeutet ein hohes Risiko, das es zu vermeiden gilt.

2 IBC Container mit Flüssigkeit gefüllt - Prüfungen an Großpackmitteln
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Wann und in welchem Abstand Großpackmittel geprüft werden

Nicht alle IBCs sind für gefährliche Stoffe zugelassen. Ein Container braucht vielmehr die offizielle Bescheinigung, dass er dafür geeignet ist. Diese bekommt er vom Hersteller, der beim Bau des Tanks ganz bestimmt Vorgaben erfüllen muss. Ein fabrikneuer IBC Container, der für die Lagerung und den Transport von Gefahrstoffen zugelassen ist, kann ohne weitere Prüfungsmaßnahmen sofort zum Einsatz kommen. Wichtig ist jedoch, dass die zugehörige Spezifikation des Herstellers aufbewahrt wird und auch das Datum der Inbetriebnahme festgehalten wird. Beide Unterlagen müssen den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden können.

Nach 2,5 Jahren ist dann die erste Inspektion bzw. Überprüfung des Containers vorgesehen. Sie muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Dabei kann es sich entweder um einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens handeln oder um einen externen Dienstleister. Nimmt ein Mitarbeiter die Inspektion vor, muss er bereits im Vorfeld vom Unternehmen dazu bestimmt und entsprechend qualifiziert worden sein. Die gesamte Untersuchung muss für jedes einzelne Großpackmittel schriftlich dokumentiert werden. Der so entstandene Prüfbericht muss dann zu den Akten genommen werden. Sind Mängel aufgetreten, müssen diese entweder umgehend behoben werden oder der IBC muss ersetzt werden.

IBC Container mit Flüssigkeiten - Prüfungen an Großpackmitteln
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Fünf Jahre nach der Erstzulassung des Containers ist eine amtliche Inspektion des Großpackmittels vorgesehen. Diese kann nicht von einem Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt werden. Dafür braucht es vielmehr einen staatlich anerkannten Fachmann von einer offiziellen Prüforganisation. Als Prüforganisationen kommen beispielsweise der TÜV oder die DEKRA in Betracht. Eine derartige offizielle Prüfmaßnahme des Lager- oder Transportbehälters ist übrigens auch erforderlich, wenn sie verändert oder repariert worden ist. Um den Vergleich zu einem Fahrzeug noch mal aufzunehmen: Durch die Veränderung bzw. die Reparatur erlischt quasi die ursprüngliche Betriebserlaubnis. Diese muss dann neu erteilt werden. Die nächste Prüfmaßnahme nach einer offiziellen Inspektion erfolgt dann wieder im Abstand von 2,5 Jahren.

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Welche Bedeutung die wiederkehrende Prüfung hat

Großpackmittel und insbesondere IBCs sind heute ein wichtiger Bestandteil vieler Lager- und Transportvorgänge. Werden in ihnen Stoffe wie Säuren, Laugen, Lacke, giftige Chemikalien oder auch Kraftstoffe gelagert, kommt es ganz entscheidend auf die Sicherheit an. Stets muss es das Ziel sein, dass der Inhalt nicht ungewollt frei gesetzt werden kann. Dazu aber müssen Industrieverpackungen und nicht zuletzt auch Container in einem einwandfreien, voll funktionstüchtigen und unbeschädigten Zustand sein. Die turnusmäßigen Untersuchungen sollen sicherstellen, dass das gewährleistet ist. Die Prüfmaßnahmen für Großpackmittel haben deshalb auch eine enorm große Bedeutung. Man denke beispielsweise nur daran, welch großen Schaden schon wenige Tropfen Motorenöl auslösen können, wenn sie in ein Gewässer geraten. Gefährliche Stoffe sind nun mal auch gefährlich – für die Menschen, die mit ihnen arbeiten, und auch für die Umwelt.