« Darum müssen Container für den Gefahrentransport immer wieder unter die Lupe genommen werden »
Intermediate Bulk Container eigenen sich perfekt für die Lagerung und vor allem für den Transport von gefährlichen Gütern. Damit eine sichere Gefahrengutlagerung und ein sicherer Gefahrenguttransport dauerhaft gewährleistet sind, schreibt der Gesetzgeber regelmäßiger Prüfungen für IBC Container vor. Auf was es bei so einer Prüfung ankommt und wie sie abläuft, können Sie hier nachlesen.
Gefahrengut heißt nicht umsonst Gefahrengut
Mit Gefahrengut sind Stoffe gemeint, die eine potenzielle Gefährdung für Menschen, Tiere und Umwelt darstellen. Sie können zu Verletzungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und erheblichen Umweltschäden führen. Klar, dass beim Umgang mit diesen gefährlichen Stoffen besondere Sicherheitsmaßnahmen greifen müssen. Diese Sicherheitsvorkehrungen beziehen sich explizit auch auf die Lagerung und vor allem den Transport. Dabei ist es besonders wichtig, dass stets gewährleistet ist, dass die Stoffe nicht unerwünscht ins Freie geraten können.
Grundsätzlich ist ein IBC so konstruiert, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um Gefahrengut aufzunehmen. Allerdings nagt auch an den ansonsten äußerst robusten Containern der Zahn der Zeit. Zudem kann es natürlich zu Beschädigungen kommen.
Deshalb ist eine Prüfung für einen IBC gesetzlich vorgeschrieben, bei der die Sicherheit des Behältnisses und seiner Einzelteile kontrolliert wird.
Als wiederkehrende Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung muss sie in bestimmten Abständen durchgeführt werden. Wird die Prüfung vom IBC nicht bestanden, darf er nicht mehr für die Lagerung oder den Transport von gefährlichen Gütern verwendet werden.
IBCs im Prüfungsstress: Rechtliche Grundlagen
Immer dann, wenn zumindest eine potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit und die Umwelt besteht, kommt der Gesetzgeber ins Spiel. Er regelt, was es zu beachten und zu befolgen gilt, um Gefährdungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Das ist natürlich auch so, wenn es um IBCs als Lager- und Transportbehältnisse für gefährliche Güter geht. Hier greift in Deutschland zuallererst die Gefahrgutverordnung, die wiederum auf europäischen und internationalen Vereinbarungen fußt.
Darin ist insbesondere auch geregelt, welche Anforderungen ein Transportbehältnis erfüllen muss, um zugelassen zu sein. Außerdem finden sich darin genaue Bestimmungen, wie und wann diese Anforderungen überprüft werden müssen. Ziel ist es dabei, die allgemeine Sicherheit stets zu gewährleisten. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Bestimmungen der Gefahrgutverordnung (GGV) drohen ihm erhebliche Bußgelder.
Prüfungsarten und Prüfungsintervalle
Wie bereits erwähnt erfüllt ein fabrikneuer Container die Anforderungen der Gefahrgutverordnung für den Gefahrenguttransport und die Gefahrengutlagerung. Allerdings können natürlicher Materialverschleiß und Beschädigungen im Laufe der Zeit dazu führen, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Sicherheit kommt. Genau deshalb ist dann eine Prüfung für den IBC vorgeschrieben.
Man kann diese Prüfung am ehesten mit der Hauptuntersuchung beim Auto vergleichen. Diese muss bei Neuwagen nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu garantieren. Ganz ähnlich verhält es sich mit einem IBC.
Der erste gründliche Check, eine sogenannte interne Inspektion, muss 2,5 Jahre nach der Erstzulassung oder nach eine amtlichen Inspektion erfolgen.
Diese Inspektion und Prüfungen sind in nationalen und internationalen Vorschriften und Regelwerken festgelegt, darunter das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und müssen von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die die nötige Fachkompetenz im Umgang mit IBCs aufweist. Die Durchführung der Prüfungen liegt in der Verantwortung des Betreibers oder Eigentümers des Behälters. Fünf Jahre nach der Erstzulassung hat dann zwingend eine amtliche Inspektion zu erfolgen. Durchgeführt werden darf sie ausschließlich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Infrage kommen dafür beispielsweise die großen Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra. Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Art der Prüfung. Sie wird immer dann notwendig, wenn der Container repariert worden ist. Auch sie muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.
Bis ins kleinste Detail: Was wird geprüft?
Im Mittelpunkt jeder Prüfung beim IBC steht die sogenannte Sichtprüfung. Der Name deutet es schon an: Hier kontrolliert der Prüfer mit seinen Augen den Allgemeinzustand des Containers. Insbesondere geht es dabei um Verformungen und Beschädigungen der Tankblase. Außerdem wird kontrolliert, ob etwa die Gitterbox, in der die Blase steckt, beschädigt oder von Korrosion betroffen ist. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung, ob die notwendigen IBC-Verschlüsse, Dichtungen sowie die vorgeschriebenen Entlüftungs- und Entleerungseinrichtungen vorhanden sind.
In einem nächsten Schritt wird dann die Funktion der einzelnen Bedienungselemente, die für das Gefahrengut relevant sind, gecheckt. Bei der Funktionsprüfung geht es vor allem um Beeinträchtigungen, die beispielsweise die Gängigkeit oder die Dichtheit der Auslaufarmatur einschränken. Auch die Funktion der vorhandenen Dichtungen und Verschlüsse wird unter die Lupe genommen. Schlussendlich erfolgt bei der amtlichen Inspektion dann auch noch eine Dichtheitsprüfung. Dieser Prüfungsteil ist relativ aufwendig und wird bei einem Luftüberdruck von 0,1 bar durchgeführt.
Man könnte auch sagen: Es wird konkret ausprobiert, ob der IBC Container auch tatsächlich dicht ist oder eventuell leckt. Zum Abschluss aller Prüfungen muss dann eine Dokumentation erfolgen, in der die Prüfergebnisse festgehalten werden.
Besteht ein IBC Die Prüfung nicht, darf er auch nicht mehr für den Gefahrenguttransport oder für die Gefahrengutlagerung verwendet werden.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass er auf den Müll gehört. Ordentlich wieder aufgearbeitet, kann er beispielsweise als Wassertank im heimischen Garten wieder verwendet werden.
Prüfung beim IBC: Mehr als nur ein notwendiges Übel
Klar, die wiederkehrende Prüfung beim Container nervt mindestens so sehr wie die Hauptuntersuchung beim Auto. Man sollte in ihr freilich nicht einfach nur ein notwendiges Übel sehen. Die Risiken im Umgang mit einem Gefahrengut sind tatsächlich erheblich. Eine undichte Tankblase kann zu erheblichen Schäden führen, die nicht nur jede Menge Ärger verursachen, sondern meist auch erheblich ins Geld gehen. Im Vergleich dazu fallen die Kosten und der Zeitaufwand für den regelmäßigen Check kaum ins Gewicht. Letztlich geht es sowieso um Verantwortung und um das gute Gefühl, alles dafür getan zu haben, gefährliche Stoffe sicher zu lagern und zu transportieren.