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AdBlue Tanks

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AdBlue® spielt eine zentrale Rolle bei der Abgasreinigung moderner Dieselfahrzeuge. Doch nur bei sachgemäßer Lagerung bleibt die Flüssigkeit zuverlässig und wirksam. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Lagerlösungen es gibt, was rechtlich zu beachten ist und wie Betriebe ihre Tanks optimal ausstatten.

Warum moderne Dieselfahrzeuge auf AdBlue® angewiesen sind

Viele Dieselautos und Nutzfahrzeuge sind heute mit einem sogenannten SCR-Katalysator ausgestattet. Dieses Bauteil sorgt dafür, dass die schädlichen Stickoxide im Abgas stark reduziert werden – und genau dafür wird die Harnstofflösung gebraucht, die im Alltag meist unter dem Markennamen AdBlue® bekannt ist. Ohne diese Flüssigkeit kann das Abgassystem seine Aufgabe nicht erfüllen. Das liegt daran, dass aus der Lösung Ammoniak freigesetzt wird. Dieser reagiert im Katalysator mit den Stickoxiden und wandelt sie in Wasserdampf und Stickstoff um – beides völlig unbedenklich. Das funktioniert aber nur, wenn im Tank auch wirklich genug von der Lösung vorhanden ist. Moderne Fahrzeuge erkennen selbstständig, wann nachgefüllt werden muss. Bleibt der Tank leer, kann es passieren, dass das Auto nicht mehr startet oder die Motorleistung stark eingeschränkt wird. Deshalb gehört die Harnstofflösung für viele Dieselfahrer längst zum gewohnten Teil des Fahrzeugbetriebs – ähnlich wie Motoröl oder Scheibenwaschflüssigkeit.

AdBlue und Diesel
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Was ist AdBlue® – und woraus besteht der Betriebsstoff?

Hinter dem bekannten Namen steckt eine farblose, geruchsarme Lösung, die zu 32,5 % aus synthetisch hergestelltem Harnstoff und zu 67,5 % aus demineralisiertem Wasser besteht. Sie ist weder giftig noch brennbar und gehört auch nicht zu den Gefahrstoffen im klassischen Sinn. Trotzdem sollte sie mit Sorgfalt behandelt werden – vor allem beim Nachfüllen oder Lagern. Wichtig zu wissen: Der enthaltene Harnstoff wird nicht aus natürlichen Quellen wie Urin gewonnen, sondern industriell hergestellt. Dadurch ist die Flüssigkeit hygienisch einwandfrei und gleichbleibend in ihrer Zusammensetzung. Die Qualität ist in der Norm DIN ISO 22241 genau geregelt – nur Produkte, die dieser Norm entsprechen, dürfen im Fahrzeug verwendet werden. Wer den Begriff „AdBlue®“ hört, meint also immer diese exakt definierte Mischung. Andere Namen wie Harnstofflösung oder Abgasmittel bezeichnen im Grunde das Gleiche – nur ohne Markenbezug.

Ein Mann betankt einen Traktor Diesel
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Wie füllt man die AdBlue® nach?

Bei fast allen modernen Dieselfahrzeugen gibt es einen separaten Einfüllstutzen für die Harnstofflösung. Je nach Modell befindet sich dieser neben dem Dieseltank, im Motorraum oder im Kofferraum. Der Zugang ist in der Regel mit einem blauen Deckel gekennzeichnet. Das Nachfüllen kann man problemlos selbst übernehmen. Im Handel gibt es praktische Kanister mit Einfüllhilfe, meist in Größen von 5 bis 20 Litern. Wer häufiger nachfüllen muss – zum Beispiel bei langen Fahrstrecken oder im Nutzfahrzeugbereich – greift auch mal zu größeren Gebinden und Tanks oder lässt die AdBlue® direkt an der Tankstelle oder in der Werkstatt ergänzen. Wichtig ist, beim Nachfüllen auf Sauberkeit zu achten: Schon kleinste Verunreinigungen können die empfindliche Abgastechnik stören. Und sollte einmal etwas daneben gehen, reicht ein feuchtes Tuch, um Rückstände sofort zu entfernen. Auf Lackflächen sollte die Lösung allerdings möglichst nicht gelangen, da sie dort unschöne Spuren hinterlassen kann.

Handzapfventil mit Saugschlauch und IBC Adapter S60x6 für AdBlue®

Warum AdBlue® im Tank lagern?

Auch wenn die Abgasreinigungsflüssigkeit weder brennbar noch giftig ist, braucht sie einen geeigneten Lagerplatz und einen geeigneten Tank. Vor allem in Betrieben, Werkstätten oder auf Höfen, wo größere Mengen bevorratet werden, kommt es auf die richtigen Bedingungen an. Die Lösung reagiert empfindlich auf starke Temperaturschwankungen. Ideal für den Tank ist ein kühler, schattiger Ort – am besten mit Temperaturen zwischen 5 und 25 Grad Celsius. Bei Frost kann die Flüssigkeit gefrieren, bei Hitze verliert sie mit der Zeit an Qualität. Außerdem sollte der Tank oder Behälter lichtgeschützt stehen und fest verschlossen sein, damit kein Ammoniak entweichen kann. Wer häufiger Diesel-Fahrzeuge betreut oder betreibt, greift meist zu größeren Industrie-Lagertanks oder IBC-Containern. Dabei gilt es jedoch, bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten – besonders dann, wenn die AdBlue® regelmäßig direkt aus einem Tank  entnommen wird.

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Sichere Lagerung in IBC-Containern und Tanks – was zu beachten ist

Für Betriebe, die regelmäßig größere Mengen der Abgasreinigungsflüssigkeit benötigen, sind IBC-Container (Intermediate Bulk Container) eine beliebte Lösung. Solche Behälter fassen typischerweise 1.000 Liter und sind speziell auf die Eigenschaften von AdBlue® abgestimmt – sowohl in Bezug auf das Material als auch auf die Handhabung. Der eigentliche Tank besteht aus einem UV-beständigen Kunststoff (meist HDPE), der in einem stabilen Metallrahmen eingefasst ist. Dieser Aufbau schützt die Flüssigkeit vor Licht, Stößen und Verformungen. Die Behälter stehen auf Kunststoffpaletten und lassen sich so leicht transportieren, lagern oder auch stapeln. Besonders wichtig für die tägliche Anwendung: Viele dieser Container, die für die Lagerung von AdBlue® zugelassen sind, verfügen über ein geschlossenes Entnahmesystem mit Steigrohr. Das sogenannte CDS-System (Closed Delivery System) verhindert, dass beim Umfüllen Verunreinigungen in die Lösung gelangen oder Dämpfe austreten – ein klarer Vorteil in Werkstätten oder auf Betriebshöfen mit hohem Durchsatz. Für die Nutzung dieses Systems wird ein passender Anschlussadapter benötigt, der nicht immer automatisch mitgeliefert wird. Unabhängig von der Ausstattung gilt: Sobald AdBlue® direkt aus dem Container oder einem Tank entnommen wird (zum Beispiel über eine Zapfeinrichtung), sprechen Fachleute von aktiver Lagerung. In diesem Fall sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben – etwa eine Auffangwanne oder ein doppelwandiger Aufbau, um das Erdreich bei Leckagen zu schützen.

IBC PE-Auffangwanne für 1x IBC Container

Was sagt das Gesetz zur Lagerung von AdBlue® in Tanks?

Ob in der Werkstatt, auf dem Hof oder im Logistikbetrieb – wer größere Mengen der Abgasflüssigkeit lagert, muss bestimmte Vorgaben einhalten. Zwar gilt AdBlue® nicht als Gefahrgut, es ist jedoch als schwach wassergefährdender Stoff (WGK 1) eingestuft. Damit unterliegt es der deutschen Anlagenverordnung AwSV sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Konkret bedeutet das:

Sobald mehr als 1.000 Liter gelagert werden, greifen strengere Anforderungen. Vor allem dann, wenn aus dem Behälter regelmäßig entnommen wird – etwa über eine Pumpe oder eine Zapfeinheit. In diesem Fall ist eine sogenannte aktive Lagerung gegeben. Und die darf nur erfolgen, wenn der Container entweder in einer auffangfähigen Wanne steht oder doppelwandig aufgebaut ist. Auch der Lagerplatz muss bestimmten Kriterien entsprechen: flüssigkeitsdicht, versiegelt, ohne Bodenabfluss und außerhalb von Wasserschutzgebieten. Wer lediglich einzelne Kanister oder einen Container zur reinen Bevorratung (ohne regelmäßige Entnahme) nutzt, fällt in den Bereich der passiven Lagerung. Diese ist deutlich weniger reguliert – allerdings sollten auch hier die Grundregeln zum Schutz vor Frost, Sonneneinstrahlung und mechanischer Beschädigung eingehalten werden. Bei Fragen zu geltenden Vorschriften lohnt sich ein kurzer Blick in die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 781-2) oder ein Gespräch mit der zuständigen Behörde – etwa dem Umweltamt oder der unteren Wasserbehörde. Denn abhängig vom Standort, der genauen Nutzung und der Menge können sich die Anforderungen unterscheiden. Die hier genannten Informationen bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Prüfung oder behördliche Rücksprache. Gerade bei aktiver Lagerung oder in sensiblen Bereichen (z. B. in der Nähe von Gewässern oder in Werkhallen mit anderen Chemikalien) ist es ratsam, sich vorab rechtlich abzusichern.

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Best Practices für die Lagerung von AdBlue® im Tank

Unabhängig davon, ob ein IBC, ein stationärer Tank oder ein mobiles System genutzt wird – ein paar Grundregeln helfen, die Qualität der Flüssigkeit zu erhalten und mögliche Probleme zu vermeiden.

1. Temperatur beachten:

Die optimale Lagertemperatur liegt zwischen 5 °C und 25 °C. Bei Frost gefriert die Flüssigkeit, bei Hitze kann sich der Harnstoff zersetzen. Deshalb sollte der Lagerort ganzjährig temperiert sein – zumindest frostfrei und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt.

2. Licht- und Luftschutz:

UV-Licht fördert den Zerfall der Lösung. Auch Sauerstoff und offene Lagerung können die Qualität negativ beeinflussen. Ein gut verschlossener, lichtgeschützter Behälter ist daher Pflicht. Bei Systemen mit Belüftung sollte die Luftzufuhr kontrolliert und gefiltert sein.

3. Sauberkeit und Kontrolle:

Der Einfüllstutzen sowie Zapf- oder Entnahmevorrichtungen sollten regelmäßig gereinigt werden. Schon kleine Verunreinigungen können moderne SCR-Systeme empfindlich stören. Auch der Füllstand, mögliche Undichtigkeiten und das Haltbarkeitsdatum gehören zur regelmäßigen Kontrolle dazu.

4. Umgang mit Leckagen:

Sollte doch einmal etwas danebengehen, genügt in der Regel ein feuchtes Tuch zur Reinigung. Größere Mengen dürfen keinesfalls ins Erdreich oder in die Kanalisation gelangen. In solchen Fällen sind geeignete Auffangsysteme, Schutzmatten oder doppelwandige Behälter unverzichtbar – auch, um rechtliche Folgen zu vermeiden.

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Sichere Handhabung und Lagerung von AdBlue® in IBC-Containern und Tanks

Ob in der Werkstatt, auf dem Hof oder im Fuhrpark – wer Dieselfahrzeuge mit Abgasreinigung betreibt, kommt an der Harnstofflösung nicht vorbei. Damit die Technik zuverlässig funktioniert, muss die Flüssigkeit nicht nur rechtzeitig nachgefüllt, sondern auch richtig gelagert werden. Für größere Mengen bieten sich IBC-Container oder stationäre Tanks an – jeweils mit passenden Sicherheitsvorkehrungen und Entnahmelösungen. Auch mobile Systeme können sinnvoll sein, vor allem bei wechselnden Einsatzorten oder geringerem Bedarf. Wichtig ist, dass Material, Lagerort und Ausstattung zur Nutzung passen – und dass die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Mit ein paar einfachen Grundregeln zur Lagerung und regelmäßiger Kontrolle lässt sich die Qualität der Flüssigkeit problemlos erhalten. Wer zusätzlich Rücksprache mit der zuständigen Behörde hält, ist auch rechtlich auf der sicheren Seite.