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Was sagt das GS-Zeichen aus?

Unter dem Wirrwarr an Siegeln und Kennzeichnungen, die es mittlerweile für Produkte gibt, ragt das GS-Zeichen eindeutig heraus. Es wird seit 1977 vergeben und steht für höchste Seriosität, basiert es doch auf dem strengen deutschen Produktsicherheitsgesetz. Es wird nur nach eingehender, neutraler Prüfung vergeben werden. Was genau die GS-Kennzeichnung bedeutet, welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen und wie konkret geprüft wird, können Sie hier lesen.

Kennzeichnung mit Vertrauen

An Siegeln herrscht in Europa wahrlich kein Mangel. Handel und Hersteller sind ungemein erfinderisch, immer wieder neue Kennzeichnungen zu erfinden. Die Kriterien, nach denen sie vergeben werden, erweisen sich meist als äußerst schwammig. Von einer staatlichen Kontrolle oder wenigstens einer unabhängigen Bewertung kann häufig keine Rede sein. Kein Wunder also, dass Verbraucher Siegeln und anderen Zeichen immer weniger vertrauen. Das gilt allerdings nicht für das renommierte GS-Zeichen. GS steht für geprüfte Sicherheit. Bei Produkten, die diese Kennzeichnung tragen, kann man sich darauf verlassen, dass bei sachgemäßem Umgang keine Gefährdung von ihnen ausgeht. Die Grundlage dafür bildet das deutsche Produktsicherheitsgesetz. Auf der Basis dieses Gesetzes überprüfen unabhängige Prüforganisationen die Sicherheit von Artikeln aller Art. Die Spanne reicht dabei von Spielzeugen über Elektrogeräte bis hin zu Industrieverpackungen wie etwa Kunststoffpaletten. Nur wenn die Vorgaben des Gesetzes erfüllt werden, also keine Gefahr von dem Produkt ausgeht, darf das Sicherheitszeichen verliehen werden. Nicht zuletzt deshalb genießt es in der Öffentlichkeit ein ausgesprochen großes Vertrauen.

Wichtiges Prüfsiegel
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Das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit

Bislang ist das GS-Zeichen noch ein absolutes Unikum. Es handelt sich dabei nämlich um das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in ganz Europa – jedenfalls dann, wenn es um die Sicherheit von Industriegütern geht. Es wurde im Jahr 1977 eingeführt und wird seither durchgehend vergeben. Das Zeichen steht in einer direkten Verbindung zum „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“, das der Einfachheit halber nur Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) genannt wird. In § 3 des Gesetzes ist geregelt, dass ein Hersteller nur Produkte auf den Markt bringen darf, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Menschen nicht verletzten. Darüber hinaus darf von ihnen auch keine Gefahr für andere Rechtsgüter ausgehen. Die GS-Kennzeichnung bestätigt folglich, dass die Vorgaben des Gesetzes erfüllt sind. Zwar vergibt der Staat dieses Sicherheitszeichen nicht selbst, er regelt allerdings genau, wer es und unter welchen Voraussetzungen vergeben darf. Um es zu erhalten, muss ein Hersteller sein Produkt bei einer sogenannten Prüfgesellschaft einreichen. Typische Prüfgesellschaften sind beispielsweise die Technischen Überwachungsvereine (TÜV). Dort wird es vor dem Hintergrund des § 3 ProdSG auf Herz und Nieren geprüft. Besteht es die Prüfung, wird das Sicherheitssiegel verliehen und der Hersteller darf es beispielsweise zu Werbezwecken einsetzen.

Gefahren müssen vollkommen ausgeschlossen sein

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ein Produkt darf nur auf den Markt gelangen, wenn von ihm keine Gefahr ausgeht. Maßgeblich dafür ist immer die bestimmungsgemäße Verwendung. Wer etwa eine Spraydose in offenes Feuer wirft, verwendet sie nicht ordnungsgemäß. Dass sie dabei explodiert und Menschen gefährdet, liegt auf der Hand. Ganz ähnlich verhält es sich mit allen anderen Artikeln. Nehmen wir zum Beispiel Kunststoffpaletten für Industrieverpackungen, die im Bereich der Industrieverpackungen mehr und mehr auf dem Vormarsch sind. Angenommen so eine Palette hat eine angegebene dynamische Traglast von 1 250 Kilogramm, dann muss sie auch in der Lage sein, diese Last zu tragen und darf nicht unter ihr zusammenbrechen. Genau das wird die Prüfgesellschaft testen. Wird hingegen eine größere Last auf der Palette platziert, handelt es sich nicht mehr um eine bestimmungsgemäße Verwendung. Es geht damit eine konkrete Gefahr von der Palette aus – und zwar selbst dann, wenn ihr das GS-Zeichen verliehen worden ist.

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Das Problem der fehlenden GS-Kennzeichnung

Die Globalisierung und der stetig zunehmende Welthandel bringen es mit sich, dass bei uns längst auch große Mengen an Produkten landen, die nicht über das GS-Label verfügen. Das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass es sich dabei um schlechte Qualität handeln muss. Allerdings gibt es auch keine Garantie dafür, dass die Güter auch wirklich sicher sind. Denn: Ihre Sicherheit wird meist nicht überprüft – schon gleich gar nicht von einer unabhängigen Prüforganisation auf Basis staatlicher Vorgaben. Der Umgang mit solchen Produkten kann also ein Lotteriespiel mit ungewissem Ausgang sein. Verursacht dann beispielsweise ein elektrisches Gerät ohne GS-Zeichen einen Kurzschluss und in dessen Folge einen Brand, kann gar der Versicherungsschutz in Gefahr geraten. Das Label geprüfte Sicherheit macht deshalb auch in dieser Hinsicht mehr als Sinn. Was sich unter Umständen durch Billigprodukte vornehmlich aus Asien sparen lässt, zahlt man unter Umständen im Schadensfall später wieder mehr als drauf.

Immer unbedingt auf die Sicherheits-Kennzeichnung achten

Vor diesem Hintergrund liegt es praktisch auf der Hand, dass stets nur Waren gekauft werden sollten, die eine GS-Kennzeichnung haben – egal, ob man dabei nun als Privatperson oder als Unternehmer handelt. Das deutsche Sicherheitssiegel hat sich bewährt und wird mittlerweile auf der ganzen Welt geschätzt. Es garantiert gewissermaßen Sicherheit.