« Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten getroffen werden? »
Zu den vielen Vorzügen von IBCs gehört, dass in ihnen auch wassergefährdende Stoffe sicher gelagert werden können. Allerdings eignet sich dafür nicht jeder Intermediate Bulk Container. Zudem müssen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, um Umweltschäden vermeiden zu können. Auf was es dabei genau zu achten gilt und wie Sie auf der sicheren Seite stehen, können Sie hier nachlesen.
Gefahr Wasserverschmutzung
Wasser ist ein kostbares Gut – noch dazu eines, dem von allen Seiten Gefahren drohen. Man sagt, dass schon ein einziger Tropfen Öl rund 1000 Liter Wasser verseuchen kann. Da Wasser aber die Grundlage allen Lebens auf der Erde ist und trotz manchmal gegenteiliger Auffassung auch nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, versteht es sich von selbst, dass es besonders geschützt werden muss. Dieser Schutz ist nicht zuletzt auch deswegen nötig, weil verunreinigtes oder gar verseuchtes Trinkwasser oftmals erst sehr spät bemerkt wird. Prävention spielt folglich eine enorm große Rolle. Gefahrstoffe, die zu einem Problem für das Grundwasser oder für Gewässer werden könnten, müssen vor diesem Hintergrund zwingend sicher gelagert werden. Es gilt unter allen Umständen zu verhindern, dass sie unkontrolliert auslaufen und Wasser kontaminieren können. Der Gesetzgeber hat sich deshalb intensiv mit dem Themenkomplex „wassergefährdende Stoffe und Lagerung“ auseinandergesetzt. Es gibt klare Vorschriften dafür, die jeder, der mit diesen Stoffen zu tun hat, beachten muss.

Wassergefährdende Stoffe und ihre Lagerung: Die rechtlichen Grundlagen
Wer sich näher mit der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auseinandersetzt, stößt schnell auf ein wahres bürokratisches Wortungetüm – nämlich auf die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“. Sie ist so etwas wie das rechtliche Kernstück, mit dem der Gesetzgeber versucht, beim Grundwasser und für Gewässer Umweltschäden zu vermeiden. Die Verordnung regelt nämlich das Verfahren, wie Stoffe in eine von drei Gefährdungskategorien einsortiert werden. Die Stufen sind entweder „nicht wassergefährdend“ oder „allgemein wassergefährdend“. In der dritten Kategorie, die den weitaus größten Teil ausmacht, werden wassergefährdende Stoffe dann nach ihrer Gefährlichkeit in sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Dabei werden wiederum erneut drei Klassen unterschieden:
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
Jedem Stoff lässt sich auf diesem Weg ein bestimmter Grad an Wassergefährdung zuordnen. Die Hersteller sind verpflichtet, diesen Grad bzw. die Klasse in ihre Produktinformationen aufzunehmen.
Passende Behälter zur WKG
Anhand der Angaben zur Gefährdung müssen dann auch geeignete Behältnisse wie etwa Intermediate Bulk Container für die Lagerung ausgewählt werden. Darüber hinaus spielt auch die Menge des gelagerten Stoffes eine Rolle. Auch wenn es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann, lässt sich doch pauschal sagen, dass bei WGK 1 ab 10000 Litern, bei WGK 2 ab 1000 Litern und bei WGK 3 ab 100 Litern zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefahrstoffe möglichst sicher zu verwahren. Dazu gehören dann etwa organisatorische Regelungen oder bestimmte technische Voraussetzungen.
IBCs und wassergefährdende Stoffe: Auf was es zu achten gilt
Ein IBC eignet sich grundsätzlich für die Lagerung dieser Stoffe – vorausgesetzt, er ist dafür auch zugelassen. Container, die für die sogenannten gefährlichen Güter bestimmt sind, erfüllen diese Voraussetzung in der Regel. Allerdings müssen sie in bestimmten Zeitabständen von Fachleuten auf ihre Dichtheit kontrolliert und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Sogenannte rekonditionierte IBCs, also gebrauchte Tanks, die wieder aufgearbeitet worden sind, dürfen nicht mehr verwendet werden. Ein derartiger IBC eignet sich dann beispielsweise als Wassertank für den heimischen Garten, nicht jedoch dafür, um darin Chemikalien zu lagern. Geht es um wassergefährdende Stoffe und ihre Lagerung kommt es freilich nicht nur auf den IBC alleine an. Unter Umständen sind zusätzlich bestimmte technische Maßnahmen erforderlich, um Gefahrstoffe verwahren zu dürfen. Ob dies der Fall ist, hängt wie oben bereits angedeutet insbesondere von der eingelagerten Menge ab.

Zur Sicherheit nur mit Auffangwannen
Geht es um wassergefährdende Stoffe und ihre Lagerung, ist es stets oberstes Ziel, Umweltschäden zu vermeiden. Dies gelingt allerdings nur, wenn der gefährliche Stoff überhaupt nicht in die Umwelt gerät. Zugelassene Behältnisse bilden dafür eine erste und meistens auch sehr zuverlässige Grundlage. Dennoch kann beispielsweise ein ansonsten sehr robuster Intermediate Bulk Container undicht werden. Die Gefahr ist dann groß, dass genau das geschieht, was man doch eigentlich vermeiden möchte. Deshalb schreibt der Gesetzgeber ab einer bestimmten Menge eine zusätzliche zweite Sicherungsebene vor – nämlich eine Rückhaltvorrichtung, die den Kontakt des gefährlichen Stoffes mit der Umwelt unmöglich macht. Bei großen Tankanlagen sind das meist bauliche Konstruktionen. Die Tanks stehen dann etwa in separaten, speziell abgedichteten Lagerhallen, die den Inhalt selbst eines komplett ausgelaufenen Tanks komplett auffangen könnten. Es versteht sich von selbst, dass dafür ein enormer Aufwand betrieben werden muss. Meist kommt diese Variante deshalb auch nur im industriellen Bereich und bei wirklich großen Mengen zum Einsatz.
Bei kleineren Betrieben und kleineren Mengen reichen hingegen sogenannte Auffangwannen vollkommen aus. Sie eignen sich insbesondere, wenn wassergefährdende Stoffe in IBCs gelagert werden sollen. Das Prinzip dahinter ist einfach: Sollte der Container tatsächlich undicht sein, laufen die in ihm gelagerten Gefahrstoffe im Fall der Fälle in die Auffangwanne. Damit dies auch wirklich funktioniert, wird der komplette Container entweder auf oder in die Wanne gestellt. Eine weitere Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die Auffangwanne über das nötige Fassungsvermögen plus einem kleinen Puffer verfügt. Ein IBC mit einem Fassungsvermögen von beispielsweise 1000 Litern benötigt folglich eine Auffangwanne, in die mindestens die 1000 Liter an Inhalt reinpassen. Zur Sicherheit gibt man noch einmal etwa zehn Prozent dazu. IBC Auffangwannen für 1000-Liter-Container haben deshalb meist ein Fassungsvermögen von rund 1100 Litern. Wichtig auch: Die Wanne muss aus einem Material gefertigt sein, das der Chemikalie zumindest zeitweise widerstehen kann, um selbst dicht zu bleiben. Eine Dauerlösung für den ausgelaufenen Gefahrstoff ist so eine Wanne allerdings definitiv trotzdem nicht.
Wassergefährdende Stoffe und ihre Lagerung im IBC – weitere Vorteile
Wer wassergefährdende Stoffe in Containern lagert, kann sich nicht nur auf ein hohes Maß an Sicherheit verlassen, sondern auch auf eine Reihe weiterer Vorteile. Diese liegen vor allem in der hohen Funktionalität dieser ganz speziellen Tanks. So lassen sich Intermediate Bulk Container zum Beispiel deutlich leichter transportieren. Die Lagerung ist ja nur die eine Seite der Medaille. Häufig ist es notwendig, den Tank direkt in einen Produktionsprozess zu integrieren oder von einem Ort zu einem anderen u befördern. Bei Containern ist dies problemlos und ohne großen Aufwand möglich. Hubwagen, Gabelstapler und ein herkömmlicher Lkw reichen in den allermeisten Fällen vollkommen aus. So kann der Tank etwa auch direkt beim Hersteller des Gefahrstoffes direkt befüllt werden. Zeitraubendes und potenziell immer auch gefährliches Umfüllen entfällt also ebenso wie die Anmietung eines Tankkraftwagens. Übrigens lassen sich auch die speziell für IBCs konstruierten Auffangwannen ganz leicht mit transportieren. Die Wannen gibt es relativ günstig zu kaufen. Vor allem aber können sie auch noch verwendet werden, wenn der Intermediate Bulk Container selbst längst ausrangiert worden ist.