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Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

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Ob kleiner Handwerksbetrieb oder internationaler Konzern – die sichere Lagerung und insbesondere die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Denn das Risiko ergibt sich häufig nicht allein aus dem einzelnen Stoff, sondern aus der Kombination verschiedener Substanzen. Besonders die Zusammenlagerung von Chemikalien mit unterschiedlichen Reaktionseigenschaften birgt erhebliches Gefahrenpotenzial.

Die Gefahrstoffverordnung – gesetzliche Regelung für mehr Sicherheit

Alles, was mit dem Thema des Gefahrstoffs zu beachten ist, ist zunächst einmal in der Gefahrstoffverordnung GefStoffVO festgeschrieben. Dieser gesetzesähnliche Text definiert zunächst einmal, was überhaupt ein Gefahrstoff ist. Darüber hinaus gibt er vor, wie mit diesen kritischen Stoffen umzugehen ist und wie damit in Kontakt stehende Personen zu schützen sind. Vor allem aber wird sichergestellt, dass die Personen dieses Wissen auch jederzeit abrufen können und vor dem Erstkontakt in Handhabung, Gefahrenpotential und möglichen kritischen Fällen zu entsprechenden Schutz- und Gegenmaßnahmen unterwiesen sind. Zu konkreten technischen Belangen einzelner Stoffe macht diese Verordnung zwar keine genauen Angaben. Auch die Lagerung von Gefahrstoffen wird nicht dezidiert behandelt. Stattdessen bildet die Gefahrstoffverordnung aber die Grundlage, auf deren Basis dann technische Regelwerke zu den einzelnen Fachthemen aufgebaut sind.

Lagerung diverser Gefahrstoffe in einer Lagerhalle
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Zusammenlagerung setzt Arten unterschiedlicher Gefahrstoffe voraus

Die Gefahrstoffverordnung klassifiziert Stoffe nach der Art der Gefährdung, die von ihnen ausgeht. So unterscheiden sich beispielsweise explosionsgefährliche Stoffe von solchen, von denen eine Gefahr für die Gesundheit der Mitarbeiter ausgeht. Umwelt- und wassergefährdende Ingredienzien stellen eine weitere Gruppe dar. Für die Gefahrstofflagerung ist diese Kategorisierung jedoch nur bedingt sinnvoll. Denn für die Festlegung einer geeigneten Lagermethode ist weniger die Art der schädlichen Auswirkung ausschlaggebend, als vielmehr deren Entstehung.

Daher beziehen sich technische Regeln in Bezug auf das Lagern dieser Materialien viel mehr auf die Entstehung eines kritischen Zustands, etwa durch den Übergang in eine andere Phase durch Druck- oder Temperaturveränderung oder aber auf die Reaktion mit anderen am Lagerort vorhandenen Flüssigkeiten, Granulaten, Gasen oder Gelen. Vor allem steht hierbei die Kombination mehrerer Lagergüter im Vordergrund, die im Falle unbeabsichtigten Kontakts bei der Zusammenlagerung zu schädlichen, gefährlichen oder anderweitig unerwünschten Stoffen reagieren können. Die Zusammenlagerung von gefährlichen Medien ist daher heute ein mindestens ebenso großes Thema, wie die eigentliche Lagerung an sich.

Mann prüft Beschriftung einiger Fässer was für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen essenziell ist
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Rechtliche Vorgaben zur Gefahrstofflagerung

Über die bereits erwähnte Gefahrstoffverordnung hinaus ergänzen sogenannte „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) die gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelwerke behandeln konkrete Themen, wie beispielsweise die erforderliche Schutzausstattung, die Einrichtung und Vorhaltung von Kontrollmechanismen oder auch die sichere Lagerung  von Gefahrstoffen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die TRGS 510, die sich mit der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern beschäftigt. Für die Praxis besonders relevant ist die darin enthaltene Zusammenlagerungstabelle, die klare Vorgaben macht, welche Gefahrstoffe miteinander gelagert werden dürfen – und wann eine Zusammenlagerung von Chemikalien aus Sicherheitsgründen verboten oder nur eingeschränkt zulässig ist. Grundlage dieser Bewertung ist die Einteilung der Stoffe in sogenannte Lagerklassen, die sich nach den physikalischen und chemischen Eigenschaften richten – etwa Brennbarkeit, Reaktionsfreudigkeit oder Umweltgefährdung. Diese Lagerklassen sind entscheidend dafür, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenlagerung zulässig ist. Durch die Kombination unterschiedlicher gesetzlicher Ebenen – vom Gesetz über die Verordnung bis hin zu den technischen Regeln – wird sichergestellt, dass sowohl allgemeine Schutzprinzipien als auch praktische Detailvorgaben berücksichtigt werden. Während das Gesetz die strategische Richtung vorgibt, ermöglicht die TRGS eine praxisnahe Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung im Betriebsalltag.

Die Zusammenlagerungstabelle nach TRGS510

Die wichtigsten Grundsätze für die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind in der sogenannten Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 geregelt. Diese Tabelle bildet das zentrale Werkzeug, um fundierte Entscheidungen zur Zusammenlagerung von Chemikalien zu treffen. Die TRGS 510 („Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“) gibt für jede Stoffkategorie genaue Hinweise, ob und unter welchen Bedingungen eine Zusammenlagerung mit anderen Stoffen zulässig ist. Die Tabelle unterscheidet dabei zwischen „uneingeschränkt zulässig“, „eingeschränkt zulässig“ (unter Auflagen, z. B. bauliche Trennung oder Auffangsysteme) und „nicht zulässig“ (erforderliche Separatlagerung). Grundlage für diese Bewertung ist die systematische Einteilung in sogenannte Lagerklassen (LGK). Jede Lagerklasse gruppiert Stoffe mit ähnlichen physikalisch-chemischen Gefahreneigenschaften – etwa „entzündbare Flüssigkeiten“ (LGK 3), „oxidierende Stoffe“ (LGK 5.1) oder „giftige Stoffe“ (LGK 6.1). Diese Klassifizierung ermöglicht eine strukturierte Planung der Lagerlogistik und ist die Voraussetzung für eine sichere und regelkonforme Zusammenlagerung von Gefahrstoffen. Besonders kritisch sind Kombinationen aus unterschiedlichen Lagerklassen, bei denen unerwünschte chemische Reaktionen, Zersetzungen oder sogar Explosionsgefahren auftreten können. Die Zusammenlagerungstabelle hilft hier, gefährliche Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und organisatorisch wie technisch zu vermeiden. Für die Praxis bedeutet das: Eine fundierte Kenntnis der jeweiligen Lagerklassen und eine sorgfältige Prüfung der Zusammenlagerung sind unerlässlich, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Lagerung von Gefahrstoffen
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Praktische Grundsätze der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Ganz gleich, ob man gezielt die Vorgaben der TRGS510 beachtet oder auch „nur“ auf sein Bauchgefühl hört, die praktischen Überlegungen bei der Gefahrstofflagerung sollten sich zu weiten Teilen decken. Denn nachvollziehbarerweise orientieren sich die Vorgaben der TRGS510 natürlich an praktischen Erwägungen für das Lagern, anstatt theoretisch sinnvolle, praktisch aber unwirksame, Vorgaben zu machen. Da sich die chemischen Eigenschaften von Stoffen an Hand gesetzlicher Vorgaben nicht verändern lassen, ist dieser Zusammenhang zwangsläufig erforderlich.

Chemische Anlage mit diversen Behältnissen bei der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen
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Reaktive Gefahrstoffe vermeiden

Oberstes Gebot bei der Gefahrstofflagerung ist immer die Vermeidung kritischer Zustände. In Bezug auf die Zusammenlagerung geht es dabei weniger um Aggregatszustände etc., sondern viel mehr um mögliche nachteilige Reaktionen gelagerter Inhalte miteinander. Die Bevorratung verschiedener Säuren mag zunächst jede für sich genommen im geeigneten Gebinde, beispielsweise einem IBC Tank, unkritisch sein. Gelangen zwei Säuren dagegen zusammen, etwa in Form freiwerdender Aerosole, kann die chemische Reaktion weit gefährlicher werden, oder aber auch eine Reaktion in Form einer Explosion, Verpuffung oder anderer ungewünschter Abläufe nach sich ziehen.

300l IBC Container UN-Zulassung auf PE-Palette NEU

Idealerweise werden daher nur Stoffe miteinander gelagert, die keine nachteiligen Auswirkungen auf andere mitgelagerte Stoffe haben. Zumindest aber muss der Lagerzustand der Stoffe so beschaffen sein, dass mögliche kritische, miteinander in Reaktion tretende Zustände der Lagergüter vermieden werden. So kann ein und derselbe Stoff beispielsweise als Granulat gut gemeinsam lagerfähig sein, während er als Lösung nur unter einschränkenden Voraussetzungen oder sogar überhaupt nicht in ein Sammellager eingefügt werden darf.

Das Schutzniveau der Lagerung

Ein weiterer wichtiger Punkt der Zusammenlagerung für Gefahrstoffe ist das anzustrebende Schutzniveau. Natürlich unterliegt heute auch die Lagerung von Gefahrstoffen den Erfordernissen einer modernen Betriebsführung. Flexibilität in der Lagerhaltung zählt daher zu den Aspekten, die Unternehmen deutliche Vorteile in vielerlei Hinsicht verschafft. In Sachen der Gefahrstoffeinlagerung ist jedoch zu beachten, dass jedes Lager ein Schutzniveau aufzuweisen hat. Dieses orientiert sich immer am „schlimmsten“ anzunehmenden Fall, also am kritischen Lagergut bzw. der kritischsten Lagergutkombination. Eine sinnvolle Planung des Gefahrstofflagers für die Sammellagerung von Stoffen berücksichtigt daher mögliche auftretende Stoffkombinationen und organisiert Veränderungen im Lagerbetrieb so, dass nicht alle Lagerbereiche immer denselben, also höchsten und somit auch aufwändigsten Schutzstatus erbringen müssen.

Reihe von aufeinandergestapelten IBC Containern

Die Löschwasserrückhaltung

Ganz gleich, welche Eigenschaften ein Gefahrstoff aufweist – im Schadensfall sind seine Auswirkungen auf die Umwelt als kritisch einzustufen. Ansonsten würde keine Einordnung nach Gefahrstoffverordnung erfolgen. Unumgänglich für die Lagerung ist somit immer eine technische Vorrichtung zur Rückhaltung der Stoffe selbst, aber auch von Löschwasser der Feuerwehr, das durch die Stoffe kontaminiert wurde. Auch bei der Festlegung der Löschwasserrückhaltung gilt wieder der Leitsatz, dass die Maßnahmen nach dem schlechtesten, also aufwändigsten Lager- bzw. Schadensfall zu bemessen sind.

2 Feuerwehrleute löschen Feuer
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Praktische Beispiele einer gelungenen Gefahrstofflagerung im IBC Tank

Viele praktische Beispiele zeigen, wie die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sinnvoll funktionieren kann. IBC Container beispielsweise sind für unterschiedliche Inhalte geeignet und erleichtern die Lagerung, oft auch die Zusammenlagerung erheblich. Durch universelle Kompatibilität vermeidet der Intermediate Bulk Container viele Gefahrensituationen von vorn herein, da gemeinsam bevorratete Stoffe durch den Einsatz von geeignetem IBC Zubehör erst gar keine Gelegenheit zur Reaktion bekommen. Die Unfallquote sinkt außerdem auf Grund stimmiger Lagersysteme ohne Fremdkomponenten deutlich. So lässt sich eine gelungene Gefahrstofflagerung mittels einfacher, standardisierter Behälter kostengünstig und unkritisch realisieren.